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Gut vorgesorgt durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
11. Dezember 2014 – 17:30 - 19:30
KostenlosAnmeldung bis zum 8. 12. 2014 mit angefügtem Formular.
Ist es nicht erstaunlich, auf die Wahl einer Auto- oder Hausratversicherung verwenden wir mehr als dreimal so viel Energie, Zeit und Aufmerksamkeit wie auf Verfügungen, die uns und vor allem unsere Nächsten ganz direkt und persönlich betreffen. Deshalb geht es heute nicht um die Dinge des täglichen Gebrauchs, die auf den Prüfstand müssen, sondern um ganz persönliche Vorgaben, die Sie und ich -jetzt wo noch Zeit ist und alles gut läuft – festlegen sollten. Auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und den seit dem 1.9.2009 bindenden gesetzlichen Grundlagen für Patientenverfügungen bleiben viele Fragen für uns offen: Ist man selbst davon betroffen, welche konkrete Vorsorge sollte man treffen und was ist überhaupt sinnvoll und wird benötigt?
Seit mehr als zehn Jahren bieten wir auf Wunsch unserer Förderer mit großem Erfolg Informationsvorträge zum Thema Vorsorge an. Wir wollen aufmerksam machen, zum Nachdenken anregen und Ihnen mit Hilfe qualifizierter Referenten die Möglichkeit bieten erste Antworten zu finden. In diesem Sinn laden wir Sie deshalb heute herzlich ein zu unserem aktuellen Vortrag:
„Gut vorgesorgt durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ Donnerstag, 11. Dezember 2014, 17:30 Uhr, Kreishaus Schwelm, Sitzungssaal, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm
Es sollte jeder- egal wie alt – sich mit diesen Themen frühzeitig auseinandersetzen und für sich seinen ganz persönlichen Willen für den Fall der Fälle formulieren. Dabei will Timen der Vortrag eine Hilfe und Orientierung sein. In ihm werden keine Wertungen abgegeben und es gibt auch keine religiösen, ethischen oder weltanschaulichen Betrachtungen. Bei uns in Deutschland gibt es – nach jahrelanger Diskussion – eine verbindliche gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung, die seit dem 1.9.2009 in Kraft ist. Trotz des neuen Gesetzes fur den Bereich der Patientenverfügungen herrscht aber immer noch eine große Unsicherheit und sehr viele Fragen sind unbeantwortet. Unser Vortrag informiert Sie deshalb über den aktuellsten Sachstand bei der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung. Dabei beschränkt er sich ausschließlich auf die juristische Seite und soll Ihnen Mut zu Ihrer eigenen Entscheidung machen.
Als Referenten konnten wir Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Lohmeyer aus Hagen gewinnen. Das Erbrecht einschließlich der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten bildet fur ihn als Fachanwalt für Steuer- und für Erbrecht sowie als Notar einen wesentlichen Schwerpunkt seiner überregionalen anwaltlichen und notariellen (u. a. testamentsgestaltenden) Tätigkeit. Dr. Lohmeyer, Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) und des Instituts für Erbrecht, hält regelmäßig Vorträge auf dem Gebiet des Erbrechts, der lebzeitigen Vermögensnachfolge und der Freiheitssicherung durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit Gestaltungsempfehlungen und Hinweisen auf typische Fehlerquellen bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen für die Praxis. In den Vorträgen gibt er auch Tipps zur erfolgreichen Verhinderung, Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche wie etwa von Pflichtteilsrechten. Er ist Autor des Leitfadens „Richtig vorsorgen, vererben und verschenken“, kostenlos erhältlich als ebook bei www.dr-lohmeyer.de.
Wir sind sicher, dieser Vortrag hält wichtige Informationen für jeden von uns bereit. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich unabhängig und unverbindlich über die aktuelle Rechtslage und Problematik. Planen Sie genügend Zeit ein, denn nach dem Vortrag haben Sie außerdem ausreichend Gelegenheit, Ihre persönlichen Fragen an den Referenten zu stellen.
Senden Sie uns bitte bis zum 8. Dezember 2014 Ihre Anmeldung zu. (Können Sie sich hier herunterladen) Selbstverständlich können Sie am 11. Dezember 2014 gern auch Ihren Ehepartner, Verwandte, Freunde oder Nachbarn mitbringen. Sie sind herzlich willkommen! Sollten Sie an dem Vortrag nicht teilnehmen können, so würden wir uns freuen, wenn Sie diese Einladung weitergeben.