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Erbschaftssteuer sparen – statt zahlen
20. August 2015 – 17:30 - 19:30
€50Management-Seminare:
Der Finanzbedarf des Staates wird immer größer – es ist deswegen noch wichtiger, bei der Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation die steuerlichen Belange zu berücksichtigten, und zwar unabhängig davon, ob das Vermögen mit dem Testament von Todes wegen oder aber zu Lebzeiten mittels einer differenzierten Schenkungsvereinbarung weitergegeben werden soll. Nur zu Lebzeiten ist der Spielraum vorhanden, der notwendig ist, alle Entscheidungen, die Ihr Vermögen betreffen, zu durchdenken und überlegt und sinnvoll abzuwickeln.
Die Gewissheit, in selbstbestimmter Vorsorge das Richtige rechtzeitig getan zu haben, gibt Ruhe und Gelassenheit. Im Seminar werden Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung oder Vermeidung von Schenkung- und Erbschaftsteuer, wichtige Regeln und schwerwiegende Fehler bei Erbfolgeregelungen, konkrete streitvermeidende Testamentsgestaltungen ebenso dargestellt wie Chancen, Risiken und Gestaltung lebzeitiger Vermögensübertragung im Zivil- und Steuerrecht.
Aktuell wird auf die Reformen des Erbrechts (Pflichtteilsrecht) und des Erbschaftsteuerrechts eingegangen. Außerdem werden Vorsorge- und Patientenverfügungen und Nachfolgegestaltungen für kleine und mittlere Unternehmen vorgestellt.
Lehrgangsthemen:
– Vorsorgeverfügungen (Vorsorge- und Patientenvollmacht)
– Grundlagen des Erbrechts
– Arten letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
– Erbengemeinschaft
– Gestaltungsmöglichkeiten für die Unternehmensnachfolge
– Schenkungs- und Erbschaftsteuer nach altem u. neuem Recht
– Steuerfreibeträge
– Schenkungsmöglichkeiten als Steuersparmodell
– Übertragung von belastetem Vermögen im Erbfall
– Steuerliche Vorsorge für den Erbfall
– Pflichtteilsrecht und lebzeitige Übertragung nach der Reform des Erbrechts