Dr. Andreas Lohmeyer – Fachanwalt für Erbrecht und Notar
Studien zeigen dass nur ca. 20 Prozent aller Deutschen ein Testament haben. Von diesen Testamenten sind gut 90 Prozent unbrauchbar, unwirksam, mißverständlich oder überholt. Also haben nur rund 5 Prozent aller Deutschen ein einigermaßen wirksames, den letzten Willen wiedergebendes und die Nachlassverteilung regelndes Testament.
Sichern Sie Ihr Vermögen
Deswegen ist der Erbfall eine der großen Gefahren für das von Ihnen geschaffene Vermögen. Der Streit ums Erbe zerstört nicht nur die wirtschaftlichen Werte durch gerichtliche Auseinandersetzungen und durch – unnötige – Erbschaft- und auch Ertragsteuern, sondern vor allem auch den Familienfrieden. Vermögen bringt Verantwortung mit sich – für die wirtschaftlichen Werte, für die Familien, für die Mitarbeiter eines Unternehmens… Bitte stellen Sie sich dieser Verantwortung und überlegen und planen Sie mit meiner Hilfe rechtzeitig die Vermögensnachfolge. Diese kann und sollte zu Ihren Lebzeiten geregelt werden, um Ihr Vermögen vor dem Zugriff etwa von Schwiegerkindern, enterbten Pflichtteilsberechtigten, geschiedenen Ehegatten oder auch des Finanzamtes zu schützen.
Als Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht sowie als Notar stehe ich Ihnen für alle notwendigen Schritte zur Verfügung, wie z. B. Testamente, Erbverträge, Eheverträge, die Optimierung Ihrer Gesellschaftsverträge, Übergabeverträge innerhalb der Familie, Vorsorgemaßnahmen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, Errichtung von Stiftungen.
Services für Erben nach dem Erbfall
Ich sorge für den Erbscheinsantrag, prüfe Ausschlagungsmöglichkeiten, vertrete Sie innerhalb der Erbengemeinschaft, sorge für deren möglichst friedliche Auseinandersetzung, setze Ihre Pflichtteilsrechte durch, wehre Pflichtteilsansprüche ab, kümmere mich um den gesamten Nachlass bis zur vollständigen Abwicklung, übernehme – als zertifizierter Testamentsvollstrecker – die Testamentsvollstreckung, vertrete Testamentsvollstrecker und erledige Ihre Erbschaftsteuererklärung.
Sprechen Sie mich bitte an, gerne berate ich Sie zum Erbrecht.