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Notar für Unternehmen

Wann Unternehmen einen Notar benötigen

In Deutschland gibt es zum Leidwesen vieler Unternehmen eine Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und bürokratischen Bestimmungen, die Zeit und Geld kosten. Allerdings haben diese Regularien auch Vorteile. Sie führen zu Rechtssicherheit im Geschäfts- und Privatleben. Ein Garant dafür ist besonderer Weise ein Notar. Er ist als besonders qualifizierter und erfahrener Jurist  verschwiegener Berater und Vertragsgestalter, dessen Urkunden für Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen.

Notarielle Urkunde

Neben der Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften sind Notare als amtliche Hoheitsträger für Beurkunden notwendig, die für viele Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben sind. Notarielle Urkunden haben eine Beweisfunktion. Sie garantieren, dass der Wille von Vertragsparteien präzise niedergeschrieben ist. Notare beraten Mandanten bei der Vertragsgestaltung und sorgen für einen Interessenausgleich.

Die Urkunde mit Brief und Siegel ist eine amtliche Urkunde, die auch Grundlage der Zwangsvollstreckung sein kann. Sie wird vom Notar verwahrt. Beglaubigte Abschriften haben auch offiziellen Charakter und vertreten die Urschrift im Rechtsverkehr. Testamente und Erbverträge werden in eine besondere amtliche Verwahrung gebracht. Im Zentralen Testamentsregister wird darauf verwiesen.

Notarielle Angelegenheiten

Erforderlich bzw. empfehlenswert ist nach Auffassung der Bundesnotarkammer die Mitwirkung eines Notars in folgenden Fallen:

  • Unternehmen: Beratung bei der Gründung, Umgestaltung, Fusion und Verkauf von Gesellschaften mit Entwurf und Beurkundung entsprechender Gesellschaftsverträge, Anmeldung zum Handelsregister.
  • Immobilien: Kauf und Verkauf, Bestellung von Grundschulden (Hypotheken), Schenkung, Nießbrauch.
  • Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption.
  • Erbe: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Testament, Erbvertrag, Erbscheinantrag, Nachlassverteilung, Schenkungsvertrag, Stiftungen, vorweggenommene Erbfolge.

Wenn Konflikte in Ihrem Unternehmen, z. B. mit Ihren Mitgesellschaftern, Kapitalgebern, Lieferanten oder Kunden, so festgefahren sind, dass eine Lösung nicht in Sicht ist, Sie zeitlich und mental zu stark belastet sind, können Sie einen erfahrenen Notar auch als Schlichter und Mediator einsetzen.

Achten Sie bei der Auswahl eines Notars darauf, dass er über langjährige und nachweisbare juristische Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt und als Person zu Ihnen passt. Denn eine Zusammenarbeit muss immer vertrauensvoll sein.

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