Dr. Andreas Lohmeyer – Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht
Die Rahmenbedingungen für unternehmerischen Erfolg werden zu großen Teilen durch das Handels- und Gesellschaftsrecht bestimmt. Bereits bei der Gründung eines Unternehmens muß eine Vielzahl von rechtlichen Weichen richtig gestellt werden. Um den Herausforderungen des heutigen Wirtschaftssystems gewachsen zu sein, ist eine optimale rechtliche Beratung unerlässlich. Im Bereich des Wirtschaftsrechts berate ich Sie unter anderem gerne bei der
- Unternehmensgründung: z. B. Auswahl der passenden Rechtsform, Konzeption und Beurkundung von Gesellschaftsverträgen.
- Unternehmensänderung: z. B. Umwandlungen und Verschmelzungen europaweit, Aufnahme neuer Gesellschafter, Fusion mit anderen Gesellschaften, Kapitalbeschaffung und –erhaltung sowie Unternehmenskauf und -verkauf.
- Unternehmensnachfolge: z. B. Entwicklung von Nachfolgekonzepten, Unternehmensverkauf, Stiftungen, Nachlassregelungen.
- Unternehmenssteuerung: z. B. Aufsichtsräte, Unternehmensverfassungen, Corporate Governance.
- Handelsrecht: z. B. Gestaltung von Handelsverträgen, Lieferverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Konfliktlösungen
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Lösung von Konfliktsituationen. Ich berate und vertrete auch Sie gerne in handels- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten gerichtlich wie außergerichtlich (s. auch Mediation). Meine eingehende forensische Expertise gewährleistet insoweit eine seriöse und konsequente Interessenvertretung. Noch wichtiger ist es mir aber, mit Ihnen Situationen zu vermeiden, die zu Haftungs- und Regressfällen für Geschäftsführer und Vorstände bzw. Aufsichtsratsmitglieder führen können.
Für eine Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!