Was alles zu berücksichtigen ist
Traurig aber wahr: Der Tod ist eine der wenigen Tatsachen, auf die man sich absolut verlassen kann. Er kann jeden jederzeit treffen. Oft scherzhaft gefragt, rechtlich immer immens wichtig: „Haben Sie schon Ihr Testament gemacht?“ Keine Angst, keiner stirbt früher, weil er sein Testament gemacht hat. Viel häufiger ist es für ein Testament zu spät. Vor allem Unternehmer und Selbstständige sollten frühzeitig ihre Nachfolge regeln und für den Notfall vorsorgen. Ihr Notar berät Sie individuell und bespricht mit Ihnen alle möglichen Konsequenzen.
Kein Testament – und nun?
Für diesen Fall ist gesetzlich geregelt: In erster Linie erben die Ehefrau und die Kinder, danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad. Wer nach dem Gesetz zuerst erbt und andere Verwandte ausschließt, sagt Ihnen Ihr Notar.
Nur: Nicht immer ist einem der nächste Verwandte auch der liebste Mensch auf der Welt. Wollen Sie Zank und Streit, Neid und Argwohn verhindern, dann bestimmen Sie selbst, wie sich die Dinge nach Ihrem Tod entwickeln sollen:
- Wie sichere ich meinen Ehepartner ab?
- Wie verhindere ich, dass die Kinder vor dem Tod meines Ehepartners ihren Erbteil verlangen?
- Wie sichere ich umgekehrt meine Kinder, wenn mein Ehepartner wieder heiratet?
- Wer beerbt meine Erben? Sind es wirklich die Personen meiner Wahl?
- Kann ich verhindern, dass Ansprüche auf den Pflichtteil geltend gemacht werden?
- Wie bedenke ich Lebensgefährten und andere Menschen, die für mich gesorgt haben?
- Wie bringe ich meinen letzten Willen in Einklang mit gesellschaftsrechtlichen Regelungen zur Unternehmernachfolge?
Mit Ihrem Notar können Sie alles besprechen: Persönliche Gedanken, steuerliche Fragen, Fragen der Testaments-Verwahrung und der Bankvollmachten für den Todesfall. Gerade bei Ihrem letzten Willen besonders wichtig: Ihr Notar ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Bei allem wird er immer im Auge behalten, was Ihnen wichtig ist: Die Umsetzung Ihres Willens und die Erhaltung des familiären Friedens unter den Erben.