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Erbstreitigkeiten verhindern

So beugen Sie Konflikten unter Ihren Erben vor

Die Hoffnung lautet so: Die Erben teilen nach meinem Tode den Nachlass einvernehmlich untereinander auf; sie sind zufrieden mit ihrem Anteil und erinnern sich stets dankbar an den Erblasser. Die Realität zeigt: Der Erbfall ist ein Konfliktfall, jedenfalls latent: ein Gemisch aus Misstrauen, Unkenntnis und Überforderung bei den Miterben kann leicht in offenen Streit münden, der häufig über Anwälte, manchmal auch vor Gericht, ausgetragen wird. Der Familienfrieden ist dann über Jahre gestört. Als Erblasser können Sie Streit nie ausschließen, sie können ihm aber vorbeugen.

Den Nachlass frühzeitig und eindeutig regeln

Dazu ist man nie zu jung und nie zu arm. Setzen Sie ein wirksames Testament mit eindeutigen, gerichtsfesten Bestimmungen auf. Dann entziehen Sie jedenfalls juristischen Streitereien den Boden. Prüfen Sie regelmäßig, ob es aktualisiert werden muss. Ziehen Sie einen Erbvertrag in Betracht, wenn Sie einen Erben einsetzen, einer anderen Person, ohne sie als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil (Vermächtnis) zuwenden oder Auflagen anordnen wollen.

Anlass für Streit minimieren

Erfahrungsgemäß entstehen Erbstreitigkeiten vor allem dann, wenn der Erblasser den Miterben die Aufteilung des Nachlasses überlässt, einen Miterben bevorzugt oder benachteiligt oder wenn er schon zu Lebzeiten Vermögen verteilt hat.

  • Entlasten Sie die Erbengemeinschaft, indem Sie ausdrücklich bestimmen, wer zur Erbengemeinschaft gehört, wie hoch die Erbquote ist, wer welche Nachlassgegenstände bekommt und wie der Wertausgleich zu erfolgen hat.
  • Nutzen Sie Vermächtnisse, um einer Person oder Institution, die nicht Erbe und damit nicht Mitglied der Erbengemeinschaft ist, Teile des Nachlasses zuzuwenden, z.B. einer Pflegerin, Ihrem Neffen oder Ihrem Patenkind.
  • Durch Vorausvermächtnis können Sie einem Erben unabhängig von seinem Erbteil Vermögensgegenstände zuwenden.
  • Durch Nießbrauchvermächtnis können Sie ebenfalls einen gesetzlichen Erben zusätzlich bedenken, z.B. den Ehepartner durch Wohnrecht an einer Immobilie, die nicht zu seinem Erbteil gehört.
  • Bedenken Sie den Pflichtteilsanspruch eines enterbten Kindes, Ehegatten oder Elternteils gegenüber den anderen Erben. Fordern Sie ggf. einen Pflichtteilsverzicht.
  • Ordnen Sie Vor- und Nacherbschaft nur im Ausnahmefall an, um Konflikte zwischen Vorerben (ohne Verfügungsgewalt) und Nacherben zu vermeiden.
  • Ein Testamentsvollstrecker und eine Schiedsklausel können hilfreich sein, um Streitigkeiten im Vorfeld abzufangen oder zu schlichten.

Erbregelungen zu Lebzeiten kommunizieren

In der Regel werden Sie gute Gründe haben, über ihr Privat-, Familien- und Firmenvermögen im Todesfall so und nicht anders zu verfügen. Legen Sie diese den Erben und Vermächtnisnehmern noch zu Lebzeiten im Gespräch dar, soweit die Beziehungen das zulassen. Dabei können Sie sich auch von Ihrem Anwalt begleiten lassen.

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, sich bei der Aufsetzung eines Testaments von einem Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen. Erbverträge müssen notariell geschlossen werden.

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