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Was man nach einem Trauerfall tun sollte – und was besser nicht

Am 27. August 2026 ist in der Süddeutschen Zeitung der Beitrag „Was kommt nach dem Tod?“ erschienen. Darin erläutert Dr. Andreas Lohmeyer als Experte für Erbrecht, worauf Hinterbliebene nach einem Todesfall achten sollten und welche vorschnellen Entscheidungen vermieden werden sollten.

Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Sicherung und Sichtung des Nachlasses, die Klärung der Erbfolge sowie die Frage, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden sollte. Dr. Lohmeyer weist insbesondere darauf hin, dass Erben bei einer möglichen Überschuldung des Nachlasses die geltenden Fristen im Blick behalten sollten.

Das Interview greift darüber hinaus die Frage auf, was sich aus einem Erbfall für die eigene Vorsorge lernen lässt. Eine frühzeitige Regelung und gut zugängliche Unterlagen können den Angehörigen später viel Aufwand und Unsicherheit ersparen.

Quelle: Süddeutsche Zeitung, Ausgabe vom 27. August 2026, „Was kommt nach dem Tod?“

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