Treffen Sie Vorsorge, wenn Sie nicht ewig elektronisch leben wollen. Die meisten Menschen verfügen über einen relativ unübersichtlichen elektronischen Datenbesitz auf verschiedenen Speichermedien von PC bis Smartphone. Weitere Daten befinden sich im Internet. Sie haben in der Regel einen Zugangsschutz. Für den Todesfall sollten Sie für diesen digitalen Nachlass Vorsorge treffen. So gehen Sie sorgfältig und umfassend vor:
Sicherheitscodes und E-Mail-Konten auflisten
Wenn die Erben auf Ihre Daten auf physischen Speichermedien oder im Internet Zugriff haben sollen, müssen Sie E-Mail-Adressen und Zugangscodes wie Passwörter, PIN-Nummern oder Nutzernamen auflisten und an geeigneter Stelle hinterlegen. Das kann z.B. beim Notar geschehen, der auch Ihr Testament verwahrt.
Physische Speichermedien werden vererbt
Mit der Hardware gehen auch die Daten auf Festplatten, Speicherkarten von Smartphones und Digitalkameras, auf CD-ROMs, DVDs und USB-Sticks an die Erben. Trennen Sie Privates von Geschäftlichem. Löschen Sie von Zeit zu Zeit unwiederbringlich, was Sie lieber mit ins Grab nehmen möchten. Archivieren Sie die für Erben wichtigen Unterlagen wie Verträge, Adressen, Dokumente sorgfältig in nachvollziehbar benannten Verzeichnissen oder ausgedruckt in Aktenordnern. Zumindest eine papierene Liste ist hilfreich.
Zugang zu Internet-Daten ist schwierig
Im Internet befinden sich Ihre E-Mail-Konten, Konten bei Online-Shops, Daten für Online-Banking und Bezahlsysteme wie PayPal, Aktien- und Wertpapierdepots, Benutzerprofile in sozialen Netzwerken und Foren, Homepages, elektronisch geschlossene Reise- und Kaufverträge u.ä. Wenn die AGBs keine Verfahren für den Todesfall enthalten, müssen Ihre Erben versuchen, mit Sterbeurkunde oder Erbschein eine Vertragsbeendigung bzw. eine Löschung zu bewirken, sofern Sie nicht über die Zugangsdaten des Erblassers oder Ausdrucke verfügen.
Bewährte Instrumente Testament, Vorsorgevollmacht
Mit dem Testament können Sie auch die Zugangsdaten ablegen und festlegen, wer auf welche Daten Zugriff hat. Für die Löschung persönlicher Daten kann man z.B. auch einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Eine Vorsorge-vollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Person zu bestimmen, die sich im Falle von Krankheit oder Tod um Ihre Daten kümmert.
Wenn Sie Ihren Erben Stress mit den Daten ersparen wollen, reservieren Sie doch zweckgebunden den erforderlichen Betrag, um einen professionellen digitalen Erbschaftsdienstleister zu beauftragen.